Im Januar 2023 ist in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden (im Inland) in Kraft getreten. Mit Beginn des Jahres 2024 gilt es bereits für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden.
Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten und soll Transparenz in Bezug auf das Fördern einer bewusst nachhaltigen Unternehmensführung beisteuern.
Als Teil unserer ambitionierten Vision, die global am weitesten verbreitete und gleichzeitig profitabelste Einzelhandelskette zu sein, sehen wir uns stetig mit neuen Aufgabenstellungen und Herausforderungen bezüglich unserer globalisierten Welt konfrontiert. Als globale Akteure erkennen wir unsere unternehmerische Pflicht, zu einer besseren Entwicklung beizutragen.