Verantwortung
![Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Verantwortung](/sites/jysk.de/files/styles/full_optimized/public/2024-04/Verantwortung.jpg?itok=a8JVCFrr)
Im Januar 2023 ist in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden (im Inland) in Kraft getreten. Mit Beginn des Jahres 2024 gilt es bereits für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden.
Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten und soll Transparenz in Bezug auf das Fördern einer bewusst nachhaltigen Unternehmensführung beisteuern.
Als Teil unserer ambitionierten Vision, die global am weitesten verbreitete und gleichzeitig profitabelste Einzelhandelskette zu sein, sehen wir uns stetig mit neuen Aufgabenstellungen und Herausforderungen bezüglich unserer globalisierten Welt konfrontiert. Als globale Akteure erkennen wir unsere unternehmerische Pflicht, zu einer besseren Entwicklung beizutragen.
![Verhaltenskodex Verhaltenskodex](/sites/jysk.de/files/styles/full_optimized/public/2024-04/VERHALTENSKODEX.png?itok=FS-Zv75G)
Als Teil der Lars Larsen Group sind wir bestrebt, eine erfolgreiche Entwicklung voranzutreiben und dabei ein positives Bild in der Gesellschaft zu hinterlassen und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.
JYSK ist weltweit und in den verschiedensten Ländern und Kulturen mit den unterschiedlichsten Traditionen, Gesetzen und Rechtsvorschriften tätig. Die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist in den Richtlinien unseres Verhaltenskodex verankert. Dieser Verhaltenskodex enthält Anforderungen für alle Mitarbeiter der Lars Larsen Gruppe sowie Geschäftspartner, die im Namen der Lars Larsen Gruppe Geschäfte tätigen.
Mehr zu VERHALTENSKODEX
![Team JYSK Team JYSK](/sites/jysk.de/files/styles/full_optimized/public/2024-04/Zeam.png?itok=5HFcjK3S)
![Grundsatzerklärung JYSK Grundsatzerklärung JYSK](/sites/jysk.de/files/styles/full_optimized/public/2024-04/GRUNDSATZERKL%C3%84RUNG.png?itok=C-d27sa7)
Im Rahmen der unternehmerischen Sorgfaltspflichten des LkSG ist neben einer Risikoanalyse und dem Entwickeln von Präventions- und Abhilfemaßnahmen das Veröffentlichen einer Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie des Unternehmens Voraussetzung.
GRUNDSATZERKLÄRUNG
![Beschwerdeverfahren & Verfahrensordnung Beschwerdeverfahren & Verfahrensordnung](/sites/jysk.de/files/styles/full_optimized/public/2024-04/BESCHWERDEVERFAHREN%20%26%20VERFAHRENSORDNUNG.png?itok=MaRvDyaD)
Unser Whistleblowingsystem soll uns dabei unterstützen, Verstöße und Probleme im Rahmen des LkSG aufzuzeigen. Betroffenen wird es so ermöglicht, anonym Hinweise abzugeben. Über folgenden Link gelangen Hinweisgebende zu unserem Whistleblowingsystem für JYSK Deutschland.
https://report.whistleb.com/de/JYSKGermany
Über folgenden Link erfahren Betroffene von Geschäftspartnern aus anderen Ländern mehr über alternative Beschwerdekanäle.
https://www.jysk.com/socially-responsible-production
Die dazugehörige Verfahrensordnung verdeutlicht den Ablauf des Beschwerdeprozesses und soll Transparenz bezüglich der Verarbeitung der Daten schaffen.
VERFAHRENSORDNUNG
![Distribution Center JYSK Distribution Center JYSK](/sites/jysk.de/files/styles/full_optimized/public/2024-04/JYSK%20DC.png?itok=w-vvMr2W)
![JYSK Berichte JYSK Berichte](/sites/jysk.de/files/styles/full_optimized/public/2024-04/Berichte.png?itok=AoNRSi8v)